Fünf Prozent Preiserhöhung bei PŸUR – Kein Sonderkündigungsrecht für Kunden
Der Kabelnetzbetreiber PŸUR verschickt seit Ende Februar beziehungsweise seit Anfang März Schreiben an seine Kunden, in denen eine Preisanpassung in Höhe von maximal fünf Prozent angekündigt wird. Diese Erhöhung seit notwendig, um die gestiegenen Kosten auszugleichen.
Dabei – dies wird viele Kunden verärgern – steht den betroffenen Nutzern allerdings kein Sonderkündigungsrecht zu, denn der Anbieter hat sich durch eine entsprechende AGB Klausel abgesichert. Somit können Erhöhungen bis zu einem Wert von maximal fünf Prozent durchgeführt werden, ohne dass ein Nutzer das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden darf. Auf bekannten Portalen gingen hierzu nun die ersten Beschwerden ein.
Krumme Summen
In den letzten zwei Wochen dürfte es bei vielen Kunden des Kabelanbieters PŸUR zu einem Verdruss gekommen sein. Der Provider ließ schriftlich verlauten, dass es für die gebuchten Leistungen eine Preiserhöhung geben wird. Diese falle im Rahmen von fünf Prozent aus, um gestiegene Kosten bei Strom und der Instandhaltung der Infrastruktur zu decken.
Konkret davon betroffen sind beispielsweise Tarife wie Surf & Phone 60 TV, welcher bisher für 35 Euro zur Verfügung stand. Nun müssen monatlich 1,74 Euro mehr bezahlt werden, was einer Preissteigerung von 4,97 Prozent entspricht und somit eine Endsumme von 36,74 Euro ergibt.
Was auf den ersten Blick nicht fatal erscheint, hat aber dennoch konkrete Auswirkungen, denn bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten summiert sich der Wert dann schon auf stolze 41,76 Euro auf. Auch bei anderen Internet-Tarifen sieht es nicht anders aus. Steigerungen um rund 1,24 Euro sind bei PŸUR derzeit Gang und Gebe.
Dabei bewegen sich alle Anpassungen unter der Grenze von fünf Prozent, was einen triftigen Hintergrund hat. Dieser ist in den Vertragsbedingungen des Anbieters zu finden und auch der Grund, warum sich viele User über die vergleichsweise kleine Anhebung, durchaus zurecht aufregen.
Umstrittene Bedingungen
PŸUR hat in seinem AGB explizit festgelegt, dass Preiserhöhungen bis zu einer Grenze von fünf Prozent des Gesamtpreises einmal im Jahr möglich sind, ohne dass dem Kunden in einem solchen Fall das sonst obligatorische Sonderkündigungsrecht zusteht. Schon in der Vergangenheit hatten ähnliche Klauseln bei anderen anbieter für Unmut gesorgt.
Dabei rechnen sich entsprechende Maßnahmen aber durchaus, denn bei einer Erhöhung von 1,74 Euro pro Haushalt, ergibt dies im konkreten Fall von PŸUR mit rund 4 Millionen angeschlossenen Haushalten, immerhin ein Umsatzplus von rund 7 Millionen Euro.
Entsprechende Klauseln waren schon in der Vergangenheit Grund für diverse rechtliche Streitigkeiten. Bis heute ist nicht sicher, ob diese Bindungen wirklich rechtmäßig sind und Kunden somit im Vertrag gehalten werden dürfen. Ein weiterer Grund, dass es hier zu Verärgerungen bei Nutzern kommt.
Rechtliche Mittel erweisen sich als langwierig und sind am Ende in vielen Fällen nicht zielführend. Ob es tatsächlich zu Kostensteigerungen gekommen ist, kann ebenfalls nicht konkret festgestellt werden, denn der Konzern wird frühestens am Ende des nächsten Quartals neue Zahlen vorlegen.
Erklärung von PŸUR
Allerdings hat auch der Anbieter selbst bereits auf die massive Kritik reagiert und eine Sonderseite veröffentlicht, auf welcher die Preisanpassung erklärt werden soll. Dennoch dürfte dies in keiner Weise befriedigend sein, denn im Statement stellt PŸUR eindeutig fest:
„Die Anpassung ihres Entgeltes erfolgt innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens. Daher steht Ihnen kein Widerspruchs- bzw. Sonderkündigungsrecht zu.“
Ernüchternd für alle Bestandskunden, vor allem aufgrund der Tatsache, dass die Neukundenpreise bei PŸUR oftmals deutlich günstiger ausfallen, als dies bei den laufenden Verträgen der Fall ist.
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