Sonderkündigungsrecht gewährt – Vodafone entlässt Kunden vorzeitig aus Vertrag

Im Rahmen der Erhöhung der Vertragskosten, räumt Vodafone bis zum 31. August 2019 allen Kunden ein spezielles Sonderkündigungsrecht ein.

Hintergrund dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Durchleitungsentgelte für die letzte Meile, seitens der Telekom, welche am 1. Juli vom ehemaligen Staatskonzern konkret beschlossen wurde. Nutzer haben nun also noch bis zum 31. August Zeit, um ihr Vertragsverhältnis zu beenden.

Sollte in dieser Frist ein Wechsel angestrebt werden, dann kann die Kündigung auch seitens des neuen Anbieters erfolgen. Mittlerweile ist zwischen der Telekom und Vodafone ein Streit entbrannt, ob die Erhöhung der Entgelte statthaft sei.

Diese wurden aber von Seiten der Bundesnetzagentur für zulässig erklärt, sodass der rote Gigant diese nun wohl hinnehmen muss, wenngleich aber nicht ohne Gegenwehr.

Von Preisen und Gebühren

Aufgrund der aktuellen Preiserhöhungen beim DSL- und Kabelnetzbetreiber Vodofaone, steht allen Nutzern eines DSL-Anschlusses nun ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies bestätigte das Unternehmen vergangene Woche und wies dabei nochmals konkret auf die Fristen hin.

Wer seinen Vertrag nicht bis zum 31. August kündigt, der nimmt stillschweigend die Preiserhöhung hin. Für alle anderen gilt, dass die Abschaltung definitiv zum Stichtag erfolgt, wenn bis dato nicht ein Wunschtermin vereinbart wurde.

Dieser muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem offiziellen Ende der Sonderkündigungsfrist angesiedelt sein, da ansonsten die Preiserhöhung für die Restlaufzeit auch für solche Kunden gilt.

Hintergrund der Preiserhöhung ist die am 1. Juli beschlossene Anhebung der Durchleitungsgebühren für die letzte Meile, seitens der Telekom. Der Betrag wird sich auf 1,39 Euro belaufen.

Trotz massiver Kritik seitens der Provider, bewilligte die Bundesnetzagentur die Anpassung, verwies aber auch auf die Tatsache, dass die zusätzlich anfallenden Kosten über dem vertraglich vereinbarten zu zahlenden Entgelt für den jeweiligen Anschluss liegen würden.

Hieraus ergebe sich dann ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht, dass dem Kunden nach Prüfung aller Faktoren gewährt werden müsse. Bereits Anfang Julie hatte Vodafone damit begonnen, erste Schreiben in, welcher die Preiserhöhung angekündigt wurde, an die Nutzer zu versenden.

Nicht Folgenlos

Allerdings ist die Sonderkündigung bei Vodafone nicht folgenlos, wenngleich das Unternehmen bereits eine Informationsseite eingerichtet hat, um alle offenen Fragen zu klären.

Bemängelt wird von Verbraucherschützern vor allem die Kurze Vorwarnzeit, denn die Telekom hatte eine Debatte über die Steigerung der Durchleitungsentgelte bereits am Anfang des Jahres ins Gespräch gebracht. Dass diese kommen werde, hätte Vodafone voraussehen müssen, sodass die Kunden rechtzeitig zu informieren gewesen wären.

Basis der Kritik ist die Tatsache, dass ein Wechsel oder ein kompletter Neuanschluss binnen einer Frist von einem Monat kaum realisierbar sei, womit dem Konzern offen eine Bindungsstrategie vorgeworfen wird.

Letztlich würden es viele Nutzer eher vorziehen den neuen preis zu zahlen, als die Ungewissheit in Kauf zu nehmen, wann den nun der neue Anschluss geschaltet wird.

Das dieser Gedankengang nicht ganz zu Unrecht in den Köpfen der Verbraucherschützer grassiert, zeigt auch die Informationsseite von Vodafone. Hier wird offen für einen Kabelanschluss des Unternehmens geworben, bei welchem die Preise selbstverständlich nicht angehoben werden.

Gerade im Zusammenhang mit der Übernahme von Unitymedia, scheint dies ein forciertes Wechselangebot zu sein, welches wettbewerbstechnisch zwar nicht fragwürdig, aber moralisch doch als äußerst zweifelhaft bewertet wird.

Die richtigen Schritte

Wer die aktuellen Preiserhöhungen nicht hinnehmen möchte, der muss bis zum 31.08.2019 seine Kündigung an Vodafone übersandt haben.

Diese kann schriftlich per Post oder auch per Fax erfolgen. In dieser muss sich definitiv auf das Sonderkündigungsrecht bezogen werden, da diese ansonsten keine Gültigkeit besitzt.

Zudem sollte ein Wunschtermin innerhalb der dreimonatigen Frist benannt werden, da die Abschaltung des Anschlusses ansonsten jeweils zum letzten Augusttag um Mitternacht erfolgt.

Wechsler haben hier weniger Aufwand, denn die Kündigung kann in diesem Fall auch vom neuen Provider vorgenommen werden. Diese muss lediglich in der Frist bei Vodafone eingehen.

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