Telekom: Zugang zu Leerrohren für Konkurrenz
Gerichtsbeschluss zur Netzöffnung
Ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln verpflichtet die Deutsche Telekom vorläufig, Konkurrenten Zugang zu Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu gewähren. Dies folgt einer Anordnung der Bundesnetzagentur, die verfügbare Kapazitäten in Telekom-Leerrohren für nicht marktbeherrschende Netzbetreiber zugänglich machen möchte, um den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen.
Telekoms Stellungnahme
Die Telekom sieht sich bereits in der Praxis als offen für die Nutzung ihrer Infrastruktur durch Wettbewerber. Jedoch kritisiert sie die neue Regelung als bürokratisch und wenig förderlich für den weiteren Glasfaserausbau. Eine Klage gegen diese Entscheidung unterstreicht die Bedenken des Konzerns, insbesondere hinsichtlich der Gleichbehandlung aller Netzbetreiber.
Rechtliche und europäische Dimension
Das Verwaltungsgericht Köln erkennt die komplexen rechtlichen und europarechtlichen Fragen an, die durch die Telekom-Klage aufgeworfen werden. Eine endgültige Klärung könnte eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erfordern. Die vorläufige Entscheidung soll jedoch den Netzausbau nicht weiter verzögern, da etwaige nachteilige Entscheidungen rückgängig gemacht werden können.
Konsequenzen und Kritik
Der fehlende Zugang zu Telekom-Leerrohren verlangsamt den Glasfaserausbau signifikant, führt zu höheren Kosten und mehr Baustellen, als nötig wären. Wettbewerber und Verbraucherschützer kritisieren diese Zugangsbeschränkungen als hinderlich für die Entwicklung eines effizienten und kostengünstigen Breitbandnetzes in Deutschland.
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