Joint Venture mit Einschränkungen – Bundeskartellamt beanstandet Glasfaserprojekt der Telekom

Es gilt als eines der ambitioniertesten Projekte im Lokalausbau der Glasfaserstruktur. Die sogenannte Glasfaser Nordwest soll dabei bis zu 1,5 Millionen Haushalte in Niedersachsen mit Gigabit-Internet versorgen.

Das Vorhaben wurde von der Telekom in Zusammenarbeit mit EWE ins Leben gerufen. Die Glasfaser Nordwest stellt dabei eine eigens gegründete GmbH beider Konzerne dar, die als Betreiber der Infrastruktur fungiert.

Doch genau gegen dieses Vorgehen erhebt nun das Bundeskartellamt Einsprüche, denn der Zugang Dritter zum Markt, würde durch eine Umsetzung enorm erschwert werden.

Demnach erwägen die Wettbewerbshüter Auflagen für den Zusammenschluss, die das Gesamtvorhaben deutlich in die Länge ziehen könnten.

Ein Unheil kommt immer zu zweit

Es ist ja nicht so, dass die Telekom nicht schon genügend Probleme hätte. Vor allem die Klagen in den USA machen dem deutschen Mutterkonzern derzeit enorm zu schaffen.

Doch nun kommt auch hierzulande eine deutlich kleinere aber dennoch nicht unerhebliche Hürde entgegen. Das Bundeskartellamt erhebt Einspruch gegen die geplante Glasfaser Nordwest – einem Joint Venture Unternehmen des ehemaligen Staatskonzerns in Zusammenarbeit mit dem lokalen Energieversorger EWE.

Die Behörde sieht den Wettbewerb gefährdet, denn durch das Entstehen eines entsprechenden Unternehmens mit so beträchtlichen Möglichkeiten, würde der Zugang zum Markt für kleinere Anbieter erheblich erschwert werden.

Das Ganze soll etwa so aussehen: EWE stellt als Energieversorger die entsprechenden Leitungswege zur Verfügung und zieht Leerrohre ein. Durch diese kann die Telekom dann die Glasfaserkabel verlegen und diese bis zum Hausanschluss führen.

Da beide Konzerne aufeinander angewiesen sind, soll die Verwaltung und die Schaltung der neuen Tarife über die neu zu schaffende Glasfaser Nordwest abgewickelt werden. Alles in allem eine elegante Lösung, die vor allem von den Bewohnern der Region erheblichen Zuspruch erfährt.

Ausbaudynamik

Das Vorhaben wird nicht grundsätzlich als schlecht empfunden, denn selbst das Bundeskartellamt ließ in einer Stellungnahme verlauten, dass solche Projekte gut für die Infrastruktur seien. Der Netzausbau würde erheblich beschleunigt und den Menschen ein immer kostengünstigerer Zugang zu schnellem Internet ermöglicht.

Allerdings mahnt die höchste Wettbewerbsbehörde gleichzeitig an, dass hierdurch in keinem Fall die Wettbewerbsdynamik erlahmen dürfte. Dies sei der Gegenpol zur Ausbaudynamik, wobei sich beide immer in einem Gleichgewicht befinden müssten.

Das Kartellamt befürchtet, dass bei erfolgter Kooperation nur noch die Glasfaser Nordwest den Ausbau der Netze vorantreiben würde.

Da diese aber die alleinigen Rechte am Netz hätte, wäre anderen Marktteilnehmern der Zugang unmöglich. Dies könnte zudem dazu führen, dass kleinere Firmen an einem weiteren Ausbau ihrer eigenen Strukturen nicht mehr interessiert seien.

Alles in allem laufe dies auf eine Monopolstellung der Glasfaser Nordwest hinaus, welche sich sehr schnell zementieren könnte. Dem möchte man schon lange im Vorfeld begegnen, die Verhältnisse entsprechend prüfen und notfalls weitere Maßnahmen in die Wege leiten.

Auflagen und Kritiker

Ein starker Kritiker des Projektes ist die United Internet. Diese verlangt, dass das Joint Venture sich für andere Investoren öffnen solle, um Monopolpreise zu verhindern. Meinen tut man damit in erster Linie sich selbst, denn das Unternehmen ist schon lange an einem massiven Einstieg in den deutschen Glasfasermarkt interessiert.

Aber auch o2 Telefonica sieht die ganze Sache kritisch und moniert, dass hier versucht würde, das Investitionsrisiko auf die Drittanbieter und Verbraucher zu verlagern, denn schließlich seien sie es, die am Ende die Zeche auch bei erhöhten Stromentgelten zahlen würden, da diese Zwangsläufig für die massiveren Baumaßnahmen als Gegenfinanzierung anfallen würden.

Aufgrund diverser weiterer Kommentare im genannten Tonus sieht sich das Bundeskartellamt nun verpflichtet, eine Lösung zu offerieren.

Im Gespräche sind Auflagen, deren genaue Gestaltung aber derzeit noch nicht feststeht. Für die Telekom heißt es nun warten, denn mit einer Entscheidung der Behörden kann frühestens Ende Juli gerechnet werden.

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