Streit um Werbespot beendet – 1&1 darf sich bestes Netz nennen

Seit dem Jahr 2015 schwelte ein Konflikt zwischen der Telekom und 1&1 im Hintergrund. Auslöser für diesen war der im Jahre 2015 erstmals ausgestrahlte Werbespot, in dem 1&1 mit dem „Besten Netz“ warb. Schließlich wurde dieser Status von der Fachzeitschrift Connect nach ausgiebigen Tests in ihrer Ausgabe 08/2015 bestätigt.

Doch wollte die Telekom, die auch die Vorführung ihrer Marke nicht hinnehmen konnte, diesem vermeintlich wettbewerbswidrigem Treiben der Konkurrenz, gerichtlich einen Riegel vorschieben lassen.

Nun kam es – nach unzähligen Revisionen und Berufungen – endlich zu einer Entscheidung, die sich verdienter Weise zu Gunsten von 1&1 auswirkt.

Ein langer Weg

Ein kurzer Abriss des Prozesses oder vielmehr der Prozesse, zeigt welche Odyssee 1&1 wegen dieses vermeintlich harmlosen Spots bereits hinter sich gebracht hat. So setzten sich die ersten Klagen seitens der Telekom vor allem mit dem „Telekom“ auseinander, welcher sich bei der im Spot zu sehenden Preisverleihung, etwas zu früh über den Siegertitel freut.

Allerdings musste die Telekom hier einen herben Schlag hinnehmen, denn bereits in den Jahren 2016 und 2017, wurde sowohl vom OLG Frankfurt als auch vom OLG Köln festgestellt, dass diese Form der Werbung durchaus als legetim zu betrachten ist. Ein erster Erfolg, den 1&1 für sich verbuchen konnte.

Weiter zur Disposition stand allerdings die Aussage „bestes Netz“, denn die Telekom bezweifelte, dass ein Unternehmen allein aufgrund eines Tests in einer Zeitschrift, diesen Status für sich beanspruchen dürfe.

Dies sah nun der I. Senat des BGH aber deutlich anders. Dieser erklärte in seinem am 24. Januar 2019 gefällt Urteil, dass der Spot als Ganzes zulässig sein und wies alle Ansprüche der Telekom zurück.

Keine Abwertung

Die Darstellung der Telekom in dem besagten Werbe-Spot keine Abwertung des Unternehmens, da dieser durchaus als humoristische Kritik zu betrachten sei. Zudem sei die Bezeichnung „bestes Netz“ durchaus gerechtfertigt, denn immerhin werde der Connect Test mit erheblichem Aufwand und mehreren Millionen Messvorgängen durchgeführt.

Aus diesen würden dann Durchschnittswerte ermittelt werden, die durchaus eine Aussagekraft über die Leistungsfähigkeit eines Netzes haben. Damit habe der Testsieger auch das Recht, den Anspruch auf das beste Netz für sich zu erheben und demnach auch mit diesem zu werben.

Sichtlich erfreut zeigt sich über das Urteil auch Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der 1&1 Drillisch AG. Er stimmt dem Urteil in allen Punkten zu und erklärte, dass ein Marktführer wie die Telekom, eine derartig kritische Hommage durchaus aushalten sollte.

Des Weiteren äußerte sich Dommermuth auch über den Connect Test und bezeichnete diesen als einen Standard der Branche, welchem einen hohen Wert beizumessen sei.

Ehrliche Angaben

Dabei ist 1&1 in keinem Fall schadenfroh, denn auf der eigenen Website weist das Unternehmen sogar darauf hin, dass man den Test zwar 2015 und 2017 gewonnen habe, in den Jahren 2016 und 2018 aber durchaus die Telekom an erster Stelle stand.

Auf Seiten der Telekom findet sich kein derartiger Vermerk, sodass hier nun das alte Spiel zwischen respektvollem Gewinner und schlechten Verlierer eine Neuauflage erfährt. Zumindest 1&1 ist nicht an einer weiteren Konfrontation interessiert. Ob die Telekom auch in Zukunft die durchaus gut gemachten Spots von 1&1 entsprechend „kritisieren“ wird, bleibt bis zum nächsten Beitrag dieser Art offen.

Vielleicht wird es dann ja um eine fehlerhafte Interpunktion in einer eingeblendeten Fußnote gehen.

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