Rücklaufende Zahlen – Nutzer greifen auf eigene Router zurück

Drei Jahre ist es nun her, dass die deutschen Kabelkunden nicht mehr zwangsweise auf die Router der Provider angewiesen sind.

Vielmehr können diese nun auf eigene Modelle setzen, die frei im Handel geordert werden können. Allerdings handelt es sich hier um einen Umstand, den vor allem Vodafone gar nicht schätzt, denn das eigene Verleihgeschäft weist einen deutlichen Rückgang auf.

Somit entgehen dem Unternehmen jährlich mehrere Millionen Euro. Zudem bemängelt der Konzern, dass nicht alle geräte auf dem aktuellen Stand der Technik seien, was vor allem im Rahmen der Einführung des Docsis-3.1 Standards zu Problemen führen kann.

Hier würden die 1 GBit/s Verbindungen dann nicht mehr unterstützt.

Eigene Technik braucht der User

Vodafone und Unitymedia sind sich auch schon vor der eigentlichen Übernahme einig, wenn es um den Punkt der Kundenrouter geht. Die Aufhebung der Router-Pflicht seitens der Bundesnetzagentur vor drei Jahren, macht den Kabel-Providern erheblich zu schaffen und dies gleich in mehreren Punkten.

Zum einen Bemängeln die Konzerne, dass die von den Usern genutzten Modelle nicht auf dem aktuellen Stand seinen. In vielen Fällen fehlen Firmware-Updates, die allerdings für den reibungslosen Betrieb – vor allem mit dem neuen Docsis-3.1 Standard – unentbehrlich sind.

Vodafone wies erst kürzlich darauf hin, dass aufgrund fehlender aktueller Software, nicht die volle Bandbreite von einem Gigabit erreicht werden könne. Insgesamt seien derzeit mindestens fünfzig unterschiedliche Gerätetypen im Einsatz, was die Anpassungen noch deutlich erschwert.

Insgesamt betrachtet, zeichnet sich eine Entwicklung ab, die deutlich zeigt, dass die Nutzer die gewonnene Freiheit mehr als schätzen. Waren es im ersten Jahr der Aufhebung der Routerpflicht nur ein Prozent der Kunden, die sich für einen eigenen Router entschieden, stieg diese Zahl 2018 schon auf 2 Prozent an.

Mittlerweile betreiben 3,5 Prozent aller Nutzer ihre eigenen Geräte an einem Kabelanschluss. Allerdings – dies ist auch eine fundamentale Wahrheit – wurden acht Prozent dieser Systeme noch nie mit aktueller Software versorgt.

Dies bedeutet nicht nur Nachteile bei neuen Technologien, sondern auch erhebliche Sicherheitslücken, die sich durch fehlende Aktualisierungen eingeschlichen haben. Ein Umstand, den die Provider im eigenen Netz nicht gerne sehen.

Rückläufige Einnahmen

Natürlich steht auf der andere Seite der Medaille noch eine andere Kritik, die eher im Geheimen geäußert wird. Seit dem die Kunden ihre eigenen Geräte nutzen können, sind die Zahlen der Miet-Router deutlich zurückgegangen.

Dies beginnt nun, auch der größte deutsche Kabelnetzbetreiber Vodafone zu spüren, denn die Einnahmen aus diesem Segment lassen mehr als zu wünschen übrig. Da Vodafone allerdings einen erheblichen Bestand eigener Modelle besitzt, bedeutet dies unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten für Lagerhaltung und die Rückführung von Out-of-Date Systemen an die Hersteller.

Auch Unitymedia kommt langsam in diese Zwickmühle, denn auch hier nutzen bereits mehr als 47.000 Kunden selbst gekaufte Router und die Zahl steigt weiter an.

Der Kabelnetz-Betreiber PYUR hingegen kann keine Angaben machen, denn hier werden keinen Statistiken über die genutzten Modelle geführt. Allerdings betrifft dieser Umstand das Unternehmen, welches zu Tele Columbus gehört, auch in einem deutlich geringerem Maße.

Das Verleihgeschäft macht nur einen Bruchteil der eigentlichen Einnahmen aus, sodass keine große Besorgnis bei dem aus Berlin stammenden Unternehmen herrscht. Der Kunde hatte dabei schon immer Wahl, sich beim Vertragsschluss für ein Mietgerät zu entscheiden oder aber seine eigenen Endgeräte zu verwenden.

Auslaufmodell

So könnte das Mietgeschäft mit den Routern letztlich ein Auslaufmodell sein. Ein solches System kann nur funktionieren, wenn den Kunden ihre Zugangsdaten nicht in Klartext mitgeteilt werden. Seit dem 1. August 2016 ist dies aber verpflichtend, sodass dem Mietmodell quasi die Basis entzogen wurde.

Hintergrund: Der Routerzwang wurde als Wettbewerbsschädigend am besagten Datum untersagt. Von diesem Zeitpunkt an mussten alle Provider die Zugangsdaten für die Nutzer in Klartext zustellen, sodass diese auch eigene Modelle nutzen konnten. Im Vorfeld hat verschiedenen Branchenverbände sowie Verbraucher- und Datenschutzorganisationen gegen das Vorgehen der Anbieter geklagt.

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