Netflix-Streaming – Gehört Accountsharing bald der Vergangenheit an?

Netflix ist mittlerweile wohl der bekannteste Anbieter auf dem Streamingmarkt und kann in Puncto Angebot inzwischen sogar Amazon Prime Video das Wasser reichen. Doch kämpft auch dieser Anbieter mit einem Problem, welches nicht nur ihn allein im erheblichen Maße betrifft.

Das sogenannte Account-Sharing wird zu einer immer größeren Bedrohung, denn hier gehen dem Unternehmen Summen in Milliardenhöhe verloren. Dabei ist dieses Vorgehen nicht einmal verboten, denn besonders Netflix selbst hat dafür gesorgt, dass diese Praxis eine immer größere Verbreitung findet.

Nun möchte man – eventuell – dem Ganzen aber einen Riegel vorschieben, wobei mit einer solchen Maßnahme aber auch die Attraktivität des Angebotes auf dem Spiel steht.

Entertainment für alle?

Heute die neuste Serie aus den USA, morgen der aktuelle Blockbuster, der noch vor Kurzem in den Kinos lief. Netflix hat sich mit einem fast einzigartigen Angebot in die Herzen der Kunden eingebrannt. Doch sind es nicht nur die diversen Filme und Serien, die für diese Popularität gesagt haben. Auch die Möglichkeit, den eigenen Account mit anderen Mitgliedern der Familie teilen zu können, stellt eine Offerte dar, die nicht selbstverständlich ist.

Im größten Abo können die Streams sogar auf bis zu vier Geräten gleichzeitig ausgegeben werden. Doch mit diesem kleinen Highlight, welches viele User erst dazu veranlasst hat, ein Abo anzuschließen, könnte nun bald Schluss sein.

Zwei Milliarden Euro – diese Summe nannte Netflix, wenn es um die jährlichen Verluste durch Account-Sharing geht. Das Prinzip dahinter ist einfach. Ein Kunde zahlt die Rechnung, während viele andere sich durch die Nutzung dieses Accounts, kostenlos Zugang zum Angebot verschaffen. Das Feature wurde vor allem für Familien geschaffen, sodass jeder im Haushalt quasi seinen eigenen Stream nutzen kann.

Allerdings wandern die Passwörter auch gerne einmal in die weite Welt hinaus, wenn beispielsweise der Cousin in Berlin oder die Schwester in München, sich schnell einmal einen Film zu Gemüte führt.

Laut AGB verboten

Zwar verbietet Netflix nicht grundsätzlich die Nutzung auf diese Weise, allerdings sehen die AGB des Anbieters hier eine andere Form der Nutzung vor. Das Angebot ist nämlich nur für Personen bestimmt, welche im Haushalt des Vertragsnehmers leben. Aussenstehende dürften demnach keinen Zugriff auf den jeweiligen Account haben.

In der Praxis sieht es aber so aus, dass Netflix nicht wirklich kontrollieren kann, an wen diese Daten weitergegeben werden. Somit ist es inzwischen Gang und gebe geworden, dass das Schnorren von Passwörtern zu einem Volkssport geworden ist.

Eine Umfrage in den USA belegt diesen Umstand sehr deutlich, denn hier gab jeder fünfte Nutzer zu, schon einmal einen Streamingdienst auf diese Weise verwendet zu haben. Bei Netflix selbst sind es laut aktuellen Erhebungen um die 15 Prozent aller Nutzer, die ihre Passwörter an Mitglieder der Familie oder Freunde weitergeben, die nicht im selben Haushalt leben.

Diesem Umstand möchte man in naher Zukunft allerdings begegnen, denn immerhin steht hier ein Verlust von rund 170 Millionen Euro im Monat im Raum.

Software soll es richten

Konkret geht es dabei um die Anwendung sogenannter Sharing-Scanner – einer neuen Form von Software, welche erkennt, ob ein Account gerade vom Vertragsinhaber, einer Person im eigenen Haushalt oder aber einer dritten nicht berechtigten Instanz genutzt wird. Hierzu werden Daten wie das verwendete Gerät, der Ort des Zugriffs und die Zeit erhoben.

Divergieren diese Werte zu stark von einander – beispielsweise wenn ein Nutzer gerade noch in München eine Serie geschaut hat und nur wenige Minuten später ein Film in Köln mit dem gleichen Account abgerufen wird – kann das Tool eine automatische Sperre des Accounts veranlassen.

Ob diese Maßnahme allerdings wirklich in der geplanten Form zum Einsatz kommt, ist umstritten. Zwar spielt der Anbieter mit entsprechenden Gedanken, allerdings würde dies wahrscheinlich viele Interessenten davon abhalten, den Dienst auch wirklich zu buchen. Schließlich gab dieses Feature einen wesentlichen Ausschlag dafür, dass Netflix zum wohl bekanntesten Streaming-Dienst avanciert ist. Allerdings wäre ein Modell mit Verwarnungen denkbar, wenn die Fremdnutzung auf einem Account zu häufig und übermäßig betrieben wird.

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