ARD und ZDF müssen 3,5 Millionen Euro an Vodafone Kabel Deutschland zahlen

Die Finanzierungsgrundlage der Kabelnetzbetreiber unterscheidet sich in Deutschland grundlegend von anderen Ländern wie den Vereinigten Staaten. Dort zahlen die Betreiber teilweise hohe Summen an attraktive Sender, um diese verbreiten zu können und so Kunden zu gewinnen und zu behalten.

Die Gebühren der Zuschauer stellen also die einzige Einnahmequelle dar. Hierzulande hingegen muss man natürlich auch Geld für den Kabelanschluss bezahlen.

Die Kabelnetzbetreiber verlangen von den Sender aber zusätzlich noch eine Einspeisevergütung.

Die Finanzierung steht also auf zwei Beinen: Den Einnahmen aus der Vermarktung der Kabelanschlüsse auf der einen Seite und die Zahlungen der verbreiteten Sender auf der anderen Seite.

ARD und ZDF müssen ausgestrahlt werden

Auch die öffentlich-rechtlichen Sender beteiligten sich eine Zeit lang an diesem System und zahlten jährlich rund 20 Millionen Euro an die verschiedenen Kabelnetzbetreiber.

Grundlage war ein entsprechender Vertrag aus dem Jahr 2008. Die größten Profiteure dieser Zahlungen waren Vodafone Kabel Deutschland, Unitymedia und Tele Columbus. Im Jahr 2011 allerdings kündigten ARD und ZDF die vertragliche Vereinbarung und stellten die Zahlungen ein.

Für die Zuschauer blieb dies zunächst ohne Konsequenzen. Denn aufgrund des Grundversorgungsauftrags durften die Kabelanbieter die entsprechenden Sender nicht einfach aus dem Programm werfen.

Stattdessen wurde der Streit seitdem vor Gericht ausgetragen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun zugunsten von Vodafone Kabel Deutschland entschieden.

Das Urteil betrifft zunächst nur Vodafone Kabel Deutschland

Demnach war die Kündigung durch die öffentlich-rechtlichen Sender unwirksam, weil dabei ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorlag. Konkret sprachen die Richter von einer unerlaubten Absprache zwischen den beiden Rundfunkanstalten.

Dies ist ein Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – wodurch die komplette Kündigung unwirksam ist. In dem konkreten Verfahren ging es allerdings zunächst lediglich um das Jahr 2013 und das 1. Quartal 2016.

Für diesen Zeitraum müssen ARD und ZDF nun zunächst 3,5 Millionen Euro an Vodafone Kabel Deutschland überweisen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kosten letztlich noch deutlich höher liegen werden.

Denn zum einen wird der Kabelnetzbetreiber auch die Gelder für die restlichen Jahre einfordern. Und zum anderen dürften auch Unitymedia und Tele Columbus die Zahlungen einklagen.

Die grundsätzliche Frage bleibt ungeklärt

Bei ARD und ZDF zeigte man sich von dem Urteil sehr überrascht und verwies darauf, dass die Vorinstanzen zunächst anders entschieden hätten. Die Sender wollen daher nun das Urteil intensiv prüfen und über weitere Schritte beraten.

Einfach haben es sich die Richter jedenfalls nicht gemacht: Die Urteilsbegründung ist rund 70 Seiten lang. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Das Urteil bezog sich allerdings ausschließlich auf die Wirksamkeit der Kündigung.

Ungeklärt ist hingegen auch weiterhin, ob die öffentlich-rechtlichen Sender verpflichtet sind, eine Einspeisevergütung an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen. Diese Frage dürfte also auch weiterhin die Gerichte beschäftigen.

Immerhin geht es für die beteiligten Parteien um nicht unerhebliche Summen.

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