Scharfe Kritik an Vodafone – Auftragsbestätigungen ohne Vertrag
Für die Verbraucherzentrale Hamburg bahnt sich ein kleiner Skandal an, wenn es um die aktuellen Praktiken von Vodafone Kabel Deutschland geht.
In jüngster Zeit verschickte das Unternehmen Auftragsbestätigungen für Produkte, die von den diversen Kunden gar nicht gebucht wurden. Viele der Betroffenen wandten sich an den Verbraucherschutz – inzwischen gibt es auch ein rechtskräftiges Urteil zu den Vorgängen.
Dabei handelt es sich bei diesen Methodiken um keine Einzelfälle, in der Kabelbranche hat sich dieses Vorgehen inzwischen zu einem stillschweigenden Usus entwickelt, wenngleich die deutsche Gesetzgebung grundsätzlich dagegensteht.
Ein Blick in ein Geschäft, dass zum Nachteil des Kunden abgeschlossen wird.
Darf es etwas mehr sein?
Eigentlich ist die Frage, darf es etwas mehr sein, ja durchaus positiv zu betrachten. In Regel ist damit ein kleines Geschenk oder zumindest ein kostengünstiges Angebot verbunden. Anders sieht derzeit in den Kabelbranche aus – allen voran dabei Vodafone.
Dabei wurde das Mehr dem Kunden auch noch in Rechnung gestellt. Konkret geht es um Auftragsbestätigungen, die an Kunden versandt wurden, ohne dass diese einen Vertrag abgeschlossen haben.
Betroffen sind dabei in erster Linie die Produkte TV Connect, Vodafone GigaTV, Video Select sowie Kabel Digital. Doch was genau steckt dahinter?
Konkret können zwei Beispiele die Situation verdeutlichen, die von der Verbraucherzentrale Hamburg angeführt werden. So erhielt beispielsweise eine Wohngemeinschaft im Stadtgebiet unangekündigten besuch von einem Techniker von Vodafone.
Dieser wollte die Kabelbuchse vor Ort vermessen. Die WG verweigerte ihm den Eintritt, was Kabel Deutschland nicht daran hinderte, kurz darauf per Post und Mail eine Auftragsbestätigung für Vodafone Connect zu verschicken.
Ein anderer Kunde kündigte gar seinen Vertrag und meldete dies auch telefonisch dem Service. Dennoch erhielt er wenig später eine Auftragsbestätigung für Video Select und Kabel Digital.
Erfolgreiche Klage
Diese Verhältnisse wollte die Verbraucherzentrale Hamburg nicht länger hinnehmen und reichte Klage gegen das Unternehmen ein. Diese erwies sich auch schnell als erfolgreich. Das Hamburger Landgericht verurteilte das zum Konzern Vodafone gehörende Unternehmen dazu, diese Praktiken in Zukunft zu unterlassen.
Andernfalls könne eine Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Doch geht vielen Kritikern dieses Urteil nicht weit genug, denn schließlich stelle eine solche Summe für ein Unternehmen wie Vodafone, lediglich eine Summe dar, die auch aus der Portokasse entnommen werden kann.
Dabei stellt das Vorgehen rechtlich ohnehin ein Problem dar. So werten Konzerne das ausbleiben einer Bestätigung zu einem Angebot scheinbar so, als würde ein stillschweigendes Einverständnis erteilt werden. Dabei gilt hierzulande im Grunde das Gegenteil.
Ein Kunde muss konkret in einen Vertragsschluss einwilligen, damit dieser auch rechtskräftig wird. Somit wären alle hier geschlossenen Kontrakte, per se ohnehin hinfällig. Das Problem: Die meisten Kunden kennen ihre Rechte nicht, sodass diese Unkenntnis von den Netzbetreibern ausgenutzt wird.
Mehr Aufklärung
Daher wünschen sich Verbraucherzentralen Bundesweit deutlich mehr Aufklärung darüber, welche Rechte der der Kunde eigentlich besitzt. Zudem muss deutlich formuliert werden, wann ein Vertragsschluss zustande kommt, fordern diverse Verbände aus dem süddeutschen Raum.
Gerade im digitalen Zeitalter, in welchem schon das falsche Setzen eines Hakens zu entsprechenden Konsequenzen führen kann, ist es also umso wichtiger, Klarheit in den Paragrafendschungel zu bringen.
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