Aktuelle Tarifanpassungen im Januar bei Unitymedia

Unitymedia hat sich im Bereich des Breitbandinternet durchaus einen Namen gemacht. Der Kabelanbieter, der vor allem den westlichen Teil Deutschlands versorgt ist für seine enorm schnellen Netze bekannt, aber auch dafür, dass hier nur alle zwei Jahre eine Preiserhöhung bei den Tarifen stattfinden soll.

Dies gibt den Kunden eine gewisse Sicherheit und erlaubt schon lange im Vorfeld die Planung, ob man zum gegebenen Zeitpunkt, nicht doch zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.

Doch anscheinend scheint das Unternehmen seine Politik im letzten Jahr verändert zu haben, denn neue AGB sorgen dafür, dass die Preise nun wahrscheinlich jährlich steigen könnten.

Erste Preisanpassungen durchgeführt

Erst am 17.01.2018 fand die erste Preisanpassung des aktuellen Jahres bei Unitymedia statt. Allerdings nicht etwa bei Bestandskunden, die schon zwei Jahre lang einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hatten, sondern bei Kunden, die erst im Verlauf des letzten Jahres zum Anbieter gewechselt waren.

Dies geht aus mehreren Schreiben hervor, die Kunden im Januar von Unitymedia erhalten hatten und in denen ihnen eine Preisanpassung mitgeteilt wurde.

Ab dem kommenden März sollen nun 2,98 Euro mehr für den aktuell laufenden Vertrag fällig werden.

Keine exakte Begründung

Warum diese Preissteigerung zu diesem Zeitpunkt erfolgt und dies bei Kunden die noch nicht das zweite Jahr der Vertragslaufzeit beendet haben, ist indessen unklar. Unitymedia begründet sein Vorgehen mit den Ausbaukosten der Netze, geht dabei aber nicht genau darauf ein, um welche Arbeiten und Veränderungen es sich dabei exakt handeln würde.

Dabei würde eine solche Aufklärung durchaus Klarheit und Verständnis schaffen, welches die betroffenen Kunden derzeit wohl kaum aufbringen können. Die meisten haben einen Vertrag in dem Glauben geschlossen, dass das vereinbarte Entgelt für die laufenden zwei Jahre fest sei.

Daher lässt sich der Schritt des Unternehmens vor allem aus Endkundensicht nicht wirklich nachvollziehen.

Aktuelle AGB verraten mehr

Allerdings genügt bereits ein Blick in die aktuellen AGB um festzustellen, dass Unitymedia seinen Aussagen aus dem Jahr 2016 nicht treu geblieben ist. Hier heißt es nämlich unter Ziffer 5.5:

„Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.“

In der vorherigen Version war hier von allen zwei Jahren die Rede. Zudem verweist der Konzern in den gleichen AGB darauf, dass eine Erhöhung des Endgeldes nur dann stattfinden darf, wenn diese Umstände die zu diesem Schritt führen nach dem Vertragsschluss eingetreten sind und nicht im Belieben von Unitymedia liegen.

Unsicherheiten bei Widerspruch

Ein Widerspruch wird für viele wohl nicht in Frage kommen, denn hier besteht das Risiko, das Unitymedia den Vertrag einfach kündigen kann.

Allerdings ist dies gar nicht so sicher, wie dies auf den ersten Blick erscheint, denn der Anbieter selbst scheint sein Vorgehen wohl nicht für ganz akkurat zu halten. Die sonst übliche Belehrung, was im Falle eines Widerspruches gegen die Erhöhung geschieht, ist auf den entsprechenden Schreiben nämlich nicht zu finden.

Auch gibt es keinen Verweis auf die AGB, sodass man wohl davon ausgehen kann, dass einfach der alte Betrag weitergezahlt werden darf.

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