Öffentliches WLAN für alle – Unitymedia gibt Router von Kunden frei

Die Idee an sich mag viele begeistern, denn WLAN ist wohl die einfachste und schnellste Methode, um eine Verbindung zum Internet herzustellen.

Zudem ist der Standard kostenlos nutzbar und nicht durch Traffic-Beschränkungen limitiert. In diesem Zusammenhang geht der Kabelnetzbetreiber Unitymedia nun ganz eigene Wege, denn er möchte die Router seiner Kunden als Hotspots für andere Vertragsinhaber freigeben.

Somit könnte im Einzugsgebiet des Unternehmens eine öffentliche WLAN-Infrastruktur entstehen, welche den permanenten Zugriff auf das Netz erlaubt.

Allerdings stößt das Vorhaben auf eine immense Kritik der User, denn diese wurden nicht gefragt und Sicherheitsbedenken stehen ebenso im Raum. Eine Geschichte von großen Plänen und diversen Hindernissen.

Recht oder Unrecht

Unitymedia hat großes vor, denn mit der Öffnung der eigenen WLAN-Router für ein freies Netz ohne Traffic-Beschränkung, stößt der Konzern auf sehr viel Gegenliebe bei jenen, die sich auch unterwegs eine permanente Internetverbindung ohne Einschränkungen wünschen.

Für die diversen Verbraucherschutzorganisationen ist eine solche Vorstellung allerdings ein Graus und dies nicht ganz ohne Grund, denn schließlich wird die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers für alle Datenverbindungen genutzt.

Somit ließ die erste Klage nicht lange auf sich warten. Nun hat der Bundesgerichtshof dem Vorhaben allerdings zugestimmt, sodass von rechtlicher Seite keine Bedenken mehr herrschen. Diese Entscheidung fiel auch im Zusammenhang mit der weggefallenen Störerhaftung.

Was technisch gesehen ein enormer Fortschritt ist und viele Nutzer, die vor allem mobil online sind, von wunderbaren Zeiten träumen lässt, hat allerdings eine Schattenseite.

Das Vertrauen der Kunden schwindet, den sie werden im wahrsten Sinne des Wortes vor vollendete Tatsachen gestellt und haben keinerlei Mitspracherecht. Somit dürfte es nicht verwundern, dass die Anzahl der Beschwerden wächst und auch in Online-Foren zeigt sich der Unmut der User immer stärker.

Privatsphäre verletzt?

Es stellt sich vor allem die Frage, ob dass Vorgehen von Unitymedia ein Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Zwar betont der Konzern immer wieder, dass der eigene Traffic nicht durch den Hotspot nicht eingeschränkt wird und auch, dass die Nutzer von außen keinen Zugriff auf die privaten Daten haben, allerdings ist die Skepsis groß.

Nicht nur die Tatsache, dass der Router in den eigenen vier Wänden steht und hier auch den häuslichen Strom verbraucht, es wird zudem bezweifelt, dass die Beschränkungen für den Zugriff unüberwindbar seien. Somit könnte für findige Personen also die Möglichkeit bestehen, sich in diverse Computer und auch sicherheitsrelevante Datenbestände einzuloggen.

Die BGH-Entscheidung ist in sofern problematisch zu betrachten, dass allein der Verweis auf eine Widerrufsmöglichkeit ausreichend sei.

Ein aktives Eingreifen des Nutzers ist nicht vorgesehen, sodass der Hotspot von Seiten der Vertragsnehmer auch nicht deaktiviert werden kann. Dies ist allerdings der falsche Weg, denn Initiativen wie Freifunk beweisen, dass die Nutzer sehr wohl selbst in der Lage dazu sind, über die Verwendung des eigenen Netzes zu entscheiden.

Deren Strukturen laufen stabil und auch die befürchtete dauernde An- und Abschaltung der Hotspots, tritt hier nicht auf.

Der umgekehrte Weg

Leider geht Unitymedia hier den umgekehrten Weg, denn ein Vertragskunde muss sich selbst dazu entscheiden, den Dienst zu deaktivieren. Hier bürdet das Unternehmen dem Nutzer eine Entscheidung auf, die eigentlich umgekehrt getroffen werden müsste und allein in der Verantwortung des Providers liegt.

Ein so provozierter Kontrollverlust kann schnell zur Abwanderung von Kunden führen, die im Endeffekt zu erheblichen Verlusten führen wird. Ob dieser Weg auch bei anderen Providern die ähnliche Konzepte verfolgen, das richtige Vorgehen ist, wird in jedem Fall durch die Nutzer entschieden werden.

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